SICHERHEIT IM FALL DER FÄLLE
Die Sicherheit im Gebäude muss auch im Katastrophenfall gewährleistet sein.
Brandschutznachweise und -konzepte sind ein wichtiger Bestandteil der Projektierung und Sanierung von Gebäuden. Sie betreffen die Planung und Koordination aller Gewerke. Komplexe Regulierungen stellen hier eine große Herausforderung alle Planungsbeteiligten dar. In Österreich ist der Brandschutz in Gebäuden über die OIB-Richtlinie 2 und den Landesbauordnungen geregelt.
OIB-RL2 – Brandschutz, Ausgabe: März 2015 besagt, dass …
… der Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen durch Brand vorgebeugt ist.
… die Brandausbreitung eingeschränkt wird.
OIB-RL2, Kap. 3. Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes
Kap. 3.1 Brandabschnitte / 3.1.4 Öffnungen ...
… müssen Abschlüsse erhalten, die dieselbe Feuerwiderstandsdauer wie die brandabschnittsbildende Wand bzw. Decke aufzuweisen haben und die - sofern nicht durch andere Maßnahmen ein Schließen im Brandfall bewirkt wird - selbstschließend auszuführen sind.
Quelle: www.oib.or.at