Bei Brückenbauwerken wird zwischen Fahrzeug-Rückhaltesystemen (Bsp. Leitplanken) und Fussgänger-Rückhaltesystemen (Geländer) unterschieden.
Geländer auf Brücken dienen somit einerseits als Absturzsicherung, aber auch zum Schutz der Passanten vor anprallenden Fahrzeugen. Brücken ohne Anordnung von Fahrzeug-Rückhaltesysteme haben spezielle Anforderungen an die Ausbildung der Geländer um ein Eindringen in frontal anprallende Fahrzeuge zu vermeiden.
Die Geländer werden in der Regel aus Stahl oder Aluminium ausgeführt.
Anforderungen an die Befestigung von Geländern
Grundsätzlich ist in Abhängigkeit von der Art der Einwirkung als auch der Nutzungsdauer das Befestigungsmittel zu wählen. Nach unserer Erfahrung ergeben sich folgende Anforderungen und Randbedingungen, die bei der Wahl des Befestigungsmittels berücksichtigt werden müssen:
Bemessungssoftware und Dokumentation notwendig
Zugelassenes System
Nutzungsdauer
Ermüdung
Schock
Schnelles und sicheres Setzen
Rückbau des Verankerungselements möglich / Wiederverwendbarkeit
Besondere Anforderung bei der Installation (staubfrei, Bohrverfahren)
Je nach nationalen Gegebenheiten wird FVZ, A4 oder HCR gefordert.
Bohrlochversiegelung
Bemessung / Normative Regelungen
Bemessung für statische und quasi-statische Belastung nach EN 1992-4
Bemessung für Ermüdungsbeanspruchung nach EN 1992-4 (Annex D) oder EOTA TR061
Qualifizierung nach EAD 330232-00-0601 (mechanische Dübel)
Qualifizierung nach EAD 330499-00-0601 (chemische Dübel)
Qualifizierung nach EAD 330250-00-0601 (Ermüdungsbeanspruchung)
Richtzeichnungen und Vorschriften in nationalen Standards (Bsp. RVS, RVE, Regelplanung)
Schockbeanspruchung nach BZS Prüfrichtlinie
Das optimale Verankerungselement für die Befestigung von Geländern