Im Zuge eines Schadensfalles bei einer Bodenplatte hat sich herausgestellt, dass die Durchstanzbemessung auch nicht korrekt durchgeführt wurde.
Der Kollege meint nun, dass es zulässig ist, die Bemessung nachträglichen Durchstanzbewehrung aufzuteilen. Und zwar in den Betonanteil (wird separat nachgewiesen) und in den Anteil der die Betontragfähigkeit überschreitet. Dieser Anteil wird mit den Hilti-Programm berechnet. Ich bin aber der Meinung, dass durch das Einbohren der Gewindestangen die Tragfähigkeit des Betons etwas vermindert wird und das wird im Nachweis von Hilti entsprechend berücksichtigt. Außerdem werden die Schubspannungen nicht korrekt berechnet, wenn nur eine Teillast für den Nachweis angesetzt wird.
Bitte um Erklärung, ob das so möglich ist den Verstärkungsnachweis getrennt zu rechnen oder ob doch ein gewisser Einfluss durch das Einbohren der Gewindestangen auf die Betontragfähigkeit gegeben ist und man dadurch immer die gesamte Durchstanzkraft ansetzen muss, um eine technisch richtige Bemessung zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Zeller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich ist es so, dass bei unseren Verstärkungslösungen gegen Querkraft- und Durchstanzbeanspruchungen immer die volle Einwirkung dem Verstärkungselement zuzuweisen ist. In dem Bemessungsmodell wird die Tragfähigkeit des Verstärkungselements und des Betons nachgewiesen. Es ist daher nicht vorgesehen, dass dem Betonuntergrund ein zusätzlicher Einwirkungsanteil seiner eigenen Tragfähigkeit zugewiesen wird.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Ofner