Rahmenvereinbarung Flottenmanagement

Aktuell geltende Rahmenvereinbarung der Hilti Austria GmbH für das Flottenmanagement bei Vertragsabschluss ab 01.01.2021.

1. Gegenstand der Vereinbarung

Hilti und der Kunde schließen hiermit diese Rahmenvereinbarung zum Flottenmanagement („Vereinbarung“) ab, welche die Bereitstellung ausgewählter Hilti-Flottengeräte („FM-Geräte“) und Premium-Tool-Pool-Geräte („PTP-Geräte“) sowie die Erbringung zugehöriger Flottenmanagement-Services („FM-Services“) von Hilti an den Kunden regelt.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Verkaufsbedingungen von Hilti in ihrer jeweils gültigen Fassung, verfügbar unter www.hilti.at, einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung bilden und zusätzlich für Services, Produkte und Verbrauchsmaterialien gelten, die dem Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitgestellt werden. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dieser Vereinbarung und den Verkaufsbedingungen von Hilti ist die vorliegende Vereinbarung maßgeblich.

2. Geräteliste und Ergänzung von FM-Geräten

  • FM-Geräte, die durch diese Vereinbarung abgedeckt sind, sind in der „Geräteliste”. aufgeführt. Die Geräteliste wird online geändert („Online-Geräteliste“), wenn FM-Geräte hinzugefügt, entfernt oder ausgetauscht werden.
  • Um der Geräteliste neue FM-Geräte hinzuzufügen, muss der Kunde bei Hilti eine entsprechende Bestellung („Gerätebestellung“) platzieren. Es wird kein individueller schriftlicher Vertrag für die bestellten FM-Geräte abgeschlossen. Hilti bestätigt die Bestellung zu den aktuell gültigen Geschäftsbedingungen durch Hinzufügen des jeweiligen Geräts zur Online-Geräteliste („Gerätevertrag”).
  • Jeder Gerätevertrag unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung und ergänzt (i) die Dauer, für die das jeweilige FM-Gerät und die FM-Dienstleistungen dem Kunden bereitgestellt werden („Gerätezeitraum“) und (ii) die monatlichen Flottengebühren, die vom Kunden für das jeweilige FM-Gerät zu zahlen sind („Monatliche Flottengebühr”).
  • Bei neuen FM-Geräten gelten die zum Zeitpunkt der Gerätebestellung aktuellen Bedingungen und Preise.
  • Der Kunde kann eine zum entsprechenden Zeitpunkt aktuelle Online-Geräteliste, welche die FM-Geräte des Kunden, die jeweiligen Gerätelaufzeiten und die monatlichen Flottengebühren darlegt, über sein Hilti-Online-Konto erhalten.
  • Implizite/r Zustimmung/Verzicht: Wenn der Kunde ein FM-Gerät, das der Online-Geräteliste hinzugefügt oder entnommen wurde, nicht innerhalb von (dreißig) 30 Tagen nach Erhalt der ersten Rechnung, die diese Änderung widerspiegelt, schriftlich anfechtet, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Ergänzung/Entfernung, einschließlich der dazugehörigen Gerätelaufzeit und der monatlichen Flottengebühr, akzeptiert hat und nicht anfechten wird.
  • Die anfängliche Gerätelaufzeit kann nur wie in Klausel 9 beschrieben verlängert werden; in diesem Fall wird die Gerätelaufzeit in der Online-Geräteliste entsprechend aktualisiert. Eine vorzeitige Beendigung der Geräteverträge zwischen Hilti und dem Kunden ist jederzeit gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung möglich.
  • Hilti kann als Voraussetzung für diese Vereinbarung und/oder eine Ergänzung von FM-Geräten eine Anzahlung, Bankgarantie oder andere angemessene Sicherheiten vom Kunden verlangen, die in jedem Fall für Hilti zufriedenstellend sein müssen. Der Betrag, die Dauer und die Rückzahlung einer solchen Anzahlung oder Sicherheit werden von den Parteien vereinbart. Wenn alle Geräteverträge, die mit einer Kaution oder Sicherheitszahlung verbunden waren, beendet wurden, und sofern die Kaution oder Sicherheitszahlung nicht verfallen ist und der Kunde nicht gegen diese Vereinbarung verstoßen hat, wird Hilti diese Kaution oder Sicherheitszahlung an den Kunden zurückzahlen. Hilti ist jederzeit berechtigt, die Kaution oder Sicherheitszahlung dazu zu nutzen, um ausstehende Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zu decken. Auf übergebene Kautionen oder Sicherheiten fallen keine Zinsen zugunsten des Kunden an; Hilti ist außerdem berechtigt, eine etwaige Kaution mit anderen Finanzmitteln zu kombinieren. 

3. Lieferung und Abholung von FM- und PTP-Geräten

Die Zeit und der Ort für die Lieferung und Abholung von FM- und PTP-Geräten sind von den Parteien zu vereinbaren. Eine Lieferung ist nur innerhalb desselben Landes möglich, in dem sich auch der Geschäftssitz von Hilti befindet. Der Kunde muss sicherstellen, dass eine Kontaktperson zur Verfügung steht, die für die Bestätigung der Lieferung verantwortlich ist. Evtl. angegebene Liefer- bzw. Abholzeiten sind lediglich Schätzwerte und Hilti übernimmt bezüglich dieser keine Haftung.

4. FM-Services

4.1. FM-Reparaturservice

  • Im Rahmen des FM-Reparaturdienstes repariert Hilti FM-Geräte (bzw. wechselt Hilti Geräte nach eigenem Ermessen aus). Dies schließt die Abholung und Lieferung des reparierten FM-Geräts ein. Die Reparatur umfasst einen eventuell notwendigen Austausch von Ersatzteilen, Batterien und Ladegeräten. Der FM-Reparaturservice beinhaltet auch den Austausch der folgenden Verschleißteile laut einer Liste, die unter www.hilti.at in der aktuellen Fassung abrufbar ist. Der Kunde kann durch Platzieren eines Reparaturauftrags beantragen, dass FM-Geräte von Hilti zur Reparatur abgeholt werden (z. B. über Hilti Online oder über den Hilti-Kundenservice). Die Einzelheiten der Abholung und Lieferung werden zwischen den Parteien vereinbart.
  • Wenn ein FM-Gerät durch versehentliches Fallenlassen oder Herunterfallen beschädigt wird oder mit Wasser in Kontakt kommt, wird Hilti eine Reparatur gemäß Klausel 4.1 durchführen, mit der Ausnahme, dass Hilti sich das Recht vorbehält, eine Reparatur abzulehnen, falls die Schäden vorsätzlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht wurden, was als Missbrauch im Sinne von Klausel 10 angesehen wird. Hilti lehnt gegebenenfalls die Abdeckung für bestimmte fallengelassene oder heruntergefallene FM-Geräte ab; eine detaillierte Liste diesbezüglich ist abrufbar unter www.hilti.at. Die Liste der ausgeschlossenen Artikel kann von Hilti von Zeit zu Zeit geändert werden. Bei neu hinzugefügten FM-Geräten gilt die Liste der ausgeschlossenen Artikel, die zum Zeitpunkt der Bestellung öffentlich verfügbar ist.
  • Der FM-Reparaturservice schließt Einsätze, Verbrauchsmaterialien und bestimmte andere Artikel aus; eine detaillierte Liste dieser ausgeschlossenen Artikel ist in der aktuellen Fassung unter www.hilti.at verfügbar. Die Liste der ausgeschlossenen Artikel kann von Hilti von Zeit zu Zeit geändert werden. Bei neu hinzugefügten FM-Geräten gilt die Liste der ausgeschlossenen Artikel, die zum Zeitpunkt der Gerätebestellung öffentlich verfügbar ist. Für diese ausgeschlossenen Artikel übernimmt der Kunde die Reparatur oder den Ersatz. Im Rahmen des FM-Reparaturservice führt Hilti eine standardmäßige elektrische Sicherheitsprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8701-1 durch. Diese Prüfung ist nicht als separater Wartungsservice in einem Reparaturzentrum von Hilti verfügbar, sondern nur als Teil des FM-Reparaturservice.
  • Der FM-Reparaturservice schließt die Reparatur oder den Austausch von FM-Geräten aus, die aufgrund von Missbrauch nach Definition in Klausel 10 beschädigt wurden; für solche beschädigten FM-Geräte trägt der Kunde die Reparatur- oder Ersatzkosten.
  • Die Reparatur von FM-Geräten darf nur von Hilti oder von seitens Hilti genehmigten Dritten durchgeführt werden.

4.2. FM-Wartungsservice

Der FM-Wartungsservice wird für FM-Geräte laut einer Liste bereitgestellt, die in der aktuellen Fassung unter www.hilti.at abrufbar ist. Der FM-Wartungsservice umfasst die Verifizierung der Geräte gemäß den Spezifikationen des Herstellers. Hinweis: Dies beinhaltet keine Kalibrierung gemäß den Anforderungen von ISO:IEC 17025.

4.3. FM-Servicebedingungen

Die FM-Dienste werden nur innerhalb des Landes angeboten, in dem sich der Geschäftssitz von Hilti befindet. Die FM-Services können auf Anfrage von einem Hilti-Partner in anderen Ländern erbracht werden, weisen jedoch möglicherweise einen abweichenden Serviceumfang auf. 

5. PTP-Geräte

5.1. Leihgeräte

Der Kunde kann, solange ein FM-Gerät aufgrund von Reparaturen und/oder Wartungsarbeiten nicht verfügbar ist, ein Leihgerät („Leihgerät“) beantragen. Der Kunde muss das Leihgerät sofort nach Lieferung des reparierten FM-Geräts zurückgeben, andernfalls wird dem Kunden für jeden Tag bis zur Rückgabe des Leihgeräts an Hilti die in Klausel 5.4 festgelegte tägliche Bedarfsspitzengebühr berechnet.

5.2. Bedarfsspitzengeräte

Der Kunde ist berechtigt, bei Bedarfsspitzen zusätzliche Hilti-Geräte („Bedarfsspitzengeräte“) anzufordern. Die Kosten für Bedarfsspitzengeräte werden gemäß der in Klausel 5.4. definierten täglichen Bedarfsspitzengebühr berechnet. Es können Beschränkungen für die Mindestdauer und/oder Verfügbarkeit von Bedarfsspitzengeräten gelten.

5.3. PTP-Gerätebedingungen

Leih- und Bedarfsspitzengeräte sind verfügbar solange der Bestand reicht und können sich bei der ersten Lieferung an den Kunden in gebrauchtem Zustand befinden. Leihgeräte haben die gleichen grundlegenden Verwendungszwecke wie das FM-Gerät, das repariert/gewartet wird, sind jedoch möglicherweise nicht von exakt gleicher Art.

5.4. Tägliche Bedarfsspitzengebühr

Eventuell fallen kundenspezifische Preise an. Die Bedarfsspitzengebühren für die jeweiligen Bedarfsspitzengeräte und überfälligen Leihgeräte sind in einer Liste auf Hilti Online unter www.hilti.at in der aktuellen Fassung verfügbar (PDF Version).

5.5. Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von PTP-Geräten

Hilti wird den FM-Reparaturservice auch für PTP-Geräte bereitstellen; in einem solchen Fall gelten die Bedingungen in Klausel 4.1. Wenn ein PTP-Gerät aufgrund von Missbrauch beschädigt wird, trägt der Kunde die Reparatur- oder Ersatzkosten. Falls ein PTP-Gerät gestohlen wird oder verloren geht, findet Klausel 11.2 Anwendung. 

6. Absicherung bei Diebstahl

  • Bei Diebstahl eines FM-Geräts muss der Kunde Hilti eine polizeiliche Anzeige vorlegen, in der die FM-Geräteart und die Seriennummer angegeben sind.
  • Nach Erhalt der polizeilichen Anzeige durch Hilti muss der Kunde lediglich 25 % der in Klausel 11.1  („Diebstahlabsicherung“) definierten ausstehenden künftigen Beträge zahlen. Nach Erhalt einer ordnungsgemäß ausgefüllten polizeilichen Anzeige wird der Gerätevertrag für das gestohlene FM-Gerät automatisch beendet und es sind keine weiteren monatlichen Flottengebühren vom Kunden zu zahlen.
  • Höchstens 25 % aller FM-Geräte in dieser Vereinbarung, gemessen am Nettolistenpreis, sind durch die Diebstahlabdeckung pro Jahr abgedeckt („Maximale Diebstahlquote“). Wenn die kumulierten monatlichen Flottengebühren der FM-Geräte, die in den letzten 12 Monaten gestohlen wurden, die maximale Diebstahlquote überschreiten, werden keine weiteren FM-Geräte durch die Diebstahlabsicherung abgedeckt. 
  • Die Diebstahlabsicherung deckt keine(n) (i) Fälle von Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten und/oder (ii) Verlust von FM-Geräten ab; in diesen Fällen muss der Kunde die Gesamtsumme der in Klausel 11.1 definierten ausstehenden künftigen Beträge zahlen. 

7. Zahlung monatlicher Flottengebühren

7.1. Der Kunde nimmt einmal monatlich eine Zahlung vor, die alle monatlichen Flottengebühren für laufende Geräteverträge vereint („gesamte monatliche Flottenzahlung“). Die gesamte monatliche Flottenzahlung wird am 1. Werktag jedes Monats in Rechnung gestellt und ist unmittelbar nach Eingang der Rechnung von Hilti beim Kunden, unabhängig von alternativen Standardzahlungsbedingungen, die mit dem Kunden vereinbart wurden, fällig.

7.2. Hilti muss die FM-Dienste nur solange erbringen, wie der Kunde alle seine Verpflichtungen erfüllt.

7.3. Hilti akzeptiert gemäß dieser Vereinbarung lediglich Zahlungen per Bankeinzug. 

8. Integrierte Geräte

Hilti kann zustimmen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die in Klausel 4 genannten FM-Services zu erbringen und PTP-Geräte, die in Klausel 5 beschrieben sind, für Kundengeräte, die der Geräteliste als FM-Geräte hinzugefügt werden, bereitzustellen. Klausel 6 (Diebstahlabsicherung), Klausel 9.3 (Verlängerung der Gerätelaufzeit), Klausel 11.1 (Verlust von FM-Geräten) und Klausel 12 (Eigentum) gelten nicht für integrierte FM-Geräte von Kunden. Am Ende der Gerätelaufzeit läuft der Gerätevertrag automatisch ab. Das Eigentum an integrierten FM-Geräten verbleibt stets beim Kunden. Hilti behält sich das Recht vor, Beschränkungen für integrierte Geräte zu definieren und die Bereitstellung von FM-Services für bestimmte Kundengeräte zu verweigern. 

9. Laufender Flottenaustausch

9.1. Austauschzyklus

  • Der Kunde und Hilti können vereinbaren, FM-Geräte vierteljährlich oder halbjährlich zu einem gemeinsam vereinbarten Austauschdatum durch neue FM-Geräte zu ersetzen. In diesem Fall werden die anfänglichen Gerätelaufzeiten für die jeweiligen FM-Geräte verlängert, und der Kunde muss die monatlichen Flottengebühren bis zum gemeinsam vereinbarten Austauschdatum zahlen.
  • Am gemeinsam vereinbarten Austauschdatum gibt der Kunde die auszutauschenden FM-Geräte an Hilti zurück. Wenn der Kunde die FM-Geräte nicht wie vereinbart zurückgibt, findet der in Klausel 9.3 festgelegte Prozess Anwendung.

9.2. Austausch von FM-Geräten

Vor Ablauf einer Gerätelaufzeit kann Hilti ein neues Hilti-Gerät zu den aktuellen Bedingungen und Preisen anbieten. Nach Zustimmung des Kunden, wird das neue Gerät an den Kunden gesendet, das als FM-Gerät angesehen wird, und das jeweilige Gerät wird der Online-Geräteliste des Kunden hinzugefügt. Wenn ein neues FM-Gerät als Ersatz für ein ähnliches Gerät dient (nach Definition von Hilti), wird der Gerätevertrag für das ersetzte FM-Gerät nach dessen Retournierung automatisch beendet.

9.3. Verlängerung der Gerätelaufzeit und Rückgabe von FM-Geräten

Der Kunde muss die FM-Geräte am Ende der Gerätelaufzeit an Hilti unverzüglich zurückgeben. Wenn der Kunde ein FM-Gerät nicht ordnungsgemäß zurücksendet, geht das zurückzusendende FM-Gerät in die „passive Abholung“ über, wobei das FM-Gerät, falls es aus irgendeinem Grund bei Hilti eingeht, als absichtlich an Hilti zurückgesendet betrachtet und nicht an den Kunden zurückgeschickt wird. Die Gerätelaufzeit des betreffenden FM-Geräts wird automatisch auf monatlicher Basis verlängert, bis das FM-Gerät zurückgegeben wird, und Hilti wird die zugehörigen monatlichen Flottengebühren in Rechnung stellen, jedoch in keinem Fall für mehr als 6 Monate. Sollte der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten nach Ende der Gerätelaufzeit das abgelaufene FM-Gerät nicht innerhalb von 60 Tagen zurückgeben, hat er für die verspätete Rückgabe eine Gebühr in Höhe von 10% des jeweiligen FM-Geräte-Listenpreises, der zu Beginn des Gerätevertrags anwendbar war, zu bezahlen. Bei Rückgabe des FM-Geräts an Hilti und wenn alle ausstehenden monatlichen Flottengebühren und Steuern bezahlt wurden, wird der entsprechende Gerätevertrag automatisch beendet. 

10. Missbrauch

FM- und PTP-Geräte dürfen ausschließlich für ihren beabsichtigten Zweck und in strikter Einhaltung der Betriebsanweisungen und anderer von Hilti ausgegebenen Anweisungen genutzt werden. Bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Reparatur oder eine nicht vorschriftsgemäße Nutzung verursacht werden, haftet der Kunde für den Ausfall, die Beschädigung und die Reparaturkosten. FM- und PTP-Geräte dürfen nur mit den zugehörigen Geräte-Einsätzen, -Teilen, -Zubehörteilen und -Verbrauchsmaterialien von Hilti oder anderen Produkten gleichwertiger Qualität genutzt werden. Der Kunde verleiht oder übergibt FM- und PTP-Geräte ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung von Hilti weder ganz noch teilweise an dritte Parteien.

11. Verlust von FM-Geräten und Verlust oder Diebstahl von PTP-Geräten

11.1. Verlust von FM-Geräten

Sollte ein FM-Gerät verloren gehen, zahlt der Kunde an Hilti die folgenden „ausstehenden künftigen Beträge“: Gesamtsumme der ausstehenden monatlichen Flottengebühren bis zum Ende der anfänglichen Gerätelaufzeit minus anwendbare Servicegebühren für das jeweilige FM-Gerät bis zum Ende der anfänglichen Gerätelaufzeit plus eine Säumnisgebühr von 10 % des jeweiligen FM-Geräte-Listenpreises, der zu Beginn des Gerätevertrags anwendbar war („Säumnisgebühr“), zuzüglich aller anfallenden Steuern. Sollte das FM-Gerät nach dieser Zahlung aus irgendeinem Grund bei Hilti eingehen, wird Hilti weder das FM-Gerät noch die Säumnisgebühr an den Kunden zurückerstatten.

11.2. Verlust oder Diebstahl von PTP-Geräten

Falls ein PTP-Gerät verloren geht oder gestohlen wird, werden dem Kunden 25 % des Listenpreises berechnet, der zum Zeitpunkt der Mitteilung über den Verlust oder Diebstahl an Hilti anwendbar ist. Falls das PTP-Gerät später aus irgendeinem Grund bei Hilti eintrifft, behält Hilti das PTP-Gerät und erstattet diese Zahlung nicht zurück.

12. Eigentum

FM- und PTP-Geräte bleiben alleiniges Eigentum von Hilti und der Kunde hat nach Ablauf des Gerätevertrags keine Möglichkeit, ein FM- oder PTP-Gerät zu erwerben. Der Kunde verpflichtet sich, FM- und PTP-Geräte frei von Ansprüchen Dritter zu halten, sie insbesondere nicht zu verpfänden, hypothekarisch oder anderweitig zu belasten oder zuzulassen, dass diese dinglich belastet werden. Der Kunde verpflichtet sich zudem, Hilti über alle Ansprüche an FM- und PTP-Geräten, die von Dritten erhoben werden, unverzüglich zu informieren. Der Kunde trägt die Kosten der Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter.

13. Datenschutz

Kunde und Hilti agieren unter dieser Vereinbarung jeweils als ein separater und unabhängiger Datenverantwortlicher. Sofern der Kunde Hilti im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten zur Verfügung stellt (z.B. Einrichtung des Kundenkontos, Bestimmung von Kontaktpersonen, Verwaltung von Abholungen und Lieferungen, Rechnungs- und Zahlungsaktivitäten), so ist er für die Rechtmäßigkeit dieser Bereitstellung und gegebenenfalls die Einholung der entsprechenden Einwilligung der betroffenen Personen selbst verantwortlich. Hilti verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der auf https://www.hilti.at/content/hilti/E3/AT/de/company/hilti-website/datenschutz.html jederzeit einsehbaren Datenschutzerklärung. Für die Nutzung von Hilti Anwendungen, welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden umfassen können (z.B. Hilti ON!Track), ist eine separate Vereinbarung erforderlich.“

14. Laufzeit der Vereinbarung

14.1. Kündigung, Verzicht

  • Diese Vereinbarung tritt bei Annahme durch beide Parteien in Kraft und bleibt auf unbegrenzte Zeit wirksam, bis sie von einer der Vertragsparteien gemäß dieser Klausel 14.1 gekündigt wird.
  • Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden, und zwar aus jedem Grund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die folgenden (wichtigen) Gründe:
    a) eine Partei verstößt gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung und versäumt, den Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch die andere Partei wiedergutzumachen. Das Versäumnis rechtzeitiger Zahlungen (d. h. die Zahlung der monatlichen Flottengebühr ist mindestens 30 Tage überfällig) und/oder Missbrauch, wie in Klausel 10 definiert, wird insbesondere als wesentlicher Verstoß betrachtet; oder
    b) eine Partei wird zahlungsunfähig (insolvent), beantragt einen Zahlungsaufschub, leitet die Liquidation ein oder trifft gerichtlich oder außergerichtlich ein ähnliches Abkommen mit Gläubigern; oder
    c) die gegenwärtige Unternehmenskontrolle oder die Eigentumsverhältnisse einer Partei ändern sich wesentlich, oder ein wesentlicher Teil ihrer Aktienanteile wird an andere natürliche oder juristische Personen übertragen, sofern dieser Kontrollwechsel bzw. diese Änderungen für die andere Vertragspartei nicht akzeptabel sind; oder
  • Beide Parteien können die Vereinbarung schriftlich (per Einschreiben) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. 
  • Der Kunde verzichtet auf sein Kündigungsrecht, mit Ausnahme des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund gemäß a) bis c), für den Zeitraum, in dem er noch im Besitz von FM-Geräten oder PTP-Geräten unter einem aufrecht erhaltenen Gerätevertrag ist.

14.2. Auswirkungen der Kündigung

Nach Kündigung dieser Vereinbarung aus jeglichem Grund werden alle Geräteverträge und PTP-Geräteverträge automatisch beendet, und der Kunde muss alle FM- und PTP-Geräte sofort an Hilti zurücksenden. Ausstehende Zahlungen werden sofort fällig und zahlbar. Darüber hinaus gilt: Wenn diese Vereinbarung von Hilti gemäß Klausel 14.1 Buchstabe a), b) oder c) oben gekündigt wird, muss der Kunde die ausstehenden künftigen Beträge gem. Klausel 11.1 (wenn die FM-Geräte nach Kündigung an Hilti zurückgegeben werden, abzüglich der Säumnisgebühr) sowie die Kosten für die Abholung und Rückgabe der FM- und PTP-Geräte bezahlen.

15. Änderungen und Anpassungen

  • Sofern in dieser Klausel 15 nicht anderweitig geregelt, können Änderungen an dieser Vereinbarung nur schriftlich erfolgen; dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
  • Hilti kann Bedingungen dieser Vereinbarung jederzeit ändern, indem die geänderte Vereinbarung per E-Mail an die vom Kunden bei der ersten Vertragsunterzeichnung angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse (oder Adressen) gesendet wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die geänderte Vereinbarung akzeptiert hat, wenn er sie nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach ihrem Erhalt schriftlich ablehnt. Wenn der Kunde gegen diese geänderten Bedingungen vor ihrem Inkrafttreten keine schriftlichen Einwände (E-Mail ist ausreichend) erhebt, unterliegen die vorliegende Vereinbarung und alle Geräteverträge und Online-PTP-Geräteverträge, ob zum entsprechenden Zeitpunkt bereits bestehend oder später abgeschlossen, diesen geänderten Bedingungen, sofern nichts anderes vereinbart wird, jedoch mit der Ausnahme, dass die monatliche Flottengebühr für vorbestehende Geräteverträge nicht geändert werden darf. Falls der Kunde wie oben beschrieben Einwände erhebt, kann Hilti diese Vereinbarung und alle Geräteverträge mit sofortiger Wirkung kündigen; in diesem Fall findet Klausel 14.2 Anwendung.
  • Der Kunde muss Hilti umgehend informieren, wenn sich die Kontaktperson, die bei der ersten Vertragsausfertigung angegeben wurde, ändert, und hat die Kontaktdaten einer neuen Kontaktperson anzugeben, die befugt ist, Änderungen an dieser Vereinbarung anzunehmen. Hilti ist berechtigt, Aufträge für neue Online-Geräteverträge und für Online-PTP-Geräte gemäß dieser Vereinbarung auch von anderen Personen im Unternehmen des Kunden anzunehmen, wenn Hilti guten Grund zur Annahme hat, dass solche Aufträge in den Verantwortungsbereich dieser Personen fallen.
  • Hilti ist berechtigt, die monatlichen Flottengebühren für laufende Geräteverträge gemäß dem anwendbaren lokalen OECD-Verbraucherpreisindex, der mit dem lokalen Verbraucherpreisindex verknüpft ist, anzupassen, um die jeweilige Inflation widerzuspiegeln. Solche Anpassungen können von Hilti jederzeit vorgenommen werden, wenn der jeweilige Index innerhalb von zwölf Monaten 4 % überschreitet.

16. Sonstiges

  • Wenn bestimmte Bedingungen innerhalb dieser Vereinbarung jetzt oder später als ungültig befunden werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung. Die Parteien ersetzen solche Bestimmungen unverzüglich durch andere, rechtlich gültige Bestimmungen, deren Inhalt und Auswirkungen mit der Absicht der ungültigen Bestimmung übereinstimmen.
  • Eine Partei darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei ihre Rechte nicht an Dritte abtreten und/oder ihre Pflichten gemäß dieser Vereinbarung nicht an Dritte übertragen. Unbeschadet des Vorstehenden hat Hilti jederzeit das Recht, Forderungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sowie alle Sicherheits- und Zusatzrechte, die sich auf die vorliegende Vereinbarung beziehen, ohne die Einwilligung der anderen Partei an Dritte zu übertragen.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige eigene Ansprüche mit Ansprüchen von Hilti oder Dritten zu verrechnen, an die Hilti seine Rechte abgetreten und/oder seine Pflichten gemäß dieser Vereinbarung übertragen hat.
  • Diese Vereinbarung mit ihren Anhängen, Geräteverträgen und Gerätelisten umfasst alle Vereinbarungen zwischen den Parteien im Hinblick auf den Gegenstand der Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen schriftlichen, mündlichen und stillschweigenden Abkommen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand, sofern schriftlich nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart. Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen abweichenden Bestimmungen in den Anhängen, Geräteverträgen, Gerätelisten und Online-Gerätelisten und anderen Verträgen, Anhängen oder Listen, die nicht ausdrücklich eine Überarbeitung dieser Vereinbarung darstellen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dieser Vereinbarung ergeben, ist das österreichische Handelsgericht, das für den derzeitigen Sitz von Hilti zuständig ist. Hilti kann alternativ eine Klage beim zuständigen Gericht am Sitz des Kunden einreichen.
  • Die Parteien halten alle Datenschutzbestimmungen ein, insbesondere die Vorschriften aus der DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz, soweit anwendbar, und sind gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung (Anhang 1) verpflichtet. Sofern hierin nicht anders festgelegt, bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hilti, verfügbar unter www.hilti.at und beigefügt in Anhang 2 zu dieser Vereinbarung, einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung und finden ergänzend Anwendung  für sämtliche Services, Produkte und Verbrauchsmaterialien, die Hilti für den Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erbringt. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hilti ist diese Vereinbarung maßgeblich.